Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ENORMEK UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 207, 68789 St. Leon-Rot, Deutschland, für Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Koordinations-, Dokumentations-, Projektsteuerungs- und sonstige projektbezogene Leistungen insbesondere im Bereich Photovoltaik, Speicher, Wechselrichter, Wärmepumpen, Klimatisierung, Wallboxen und sonstiger Lösungen im Bereich erneuerbarer Energien.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote der ENORMEK UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „ENORMEK“) gegenüber ihren Kunden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ENORMEK ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, technische Projektunterlagen und gesonderte Vertragsdokumente gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
1.4 Soweit ein Angebot ausdrücklich Leistungen Dritter oder Fachpartnerbetriebe ausweist, gelten für Umfang, Verantwortlichkeit, Ausführung und Abnahme dieser Leistungen die jeweilige Leistungsbeschreibung und – sofern ein unmittelbarer Vertrag mit dem Fachpartner zustande kommt – dessen Vertragsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind ausschließlich die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen konkret beschriebenen Leistungen und Lieferungen.
2.2 ENORMEK erbringt insbesondere Beratungs-, Analyse-, Planungs-, Konzeptions-, Wirtschaftlichkeits-, Koordinations-, Liefer-, Dokumentations-, Ausschreibungs-, Angebotsbewertungs-, Projektsteuerungs- und sonstige projektbezogene Leistungen im Bereich Energie- und Gebäudetechnik.
2.3 Handwerkliche Ausführungsleistungen gehören nur dann zum Leistungsumfang von ENORMEK, wenn sie im konkreten Angebot ausdrücklich als solche vereinbart und durch hierfür qualifizierte Fachpartnerbetriebe bzw. eingetragene Fachbetriebe ausgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Dachmontage, Elektroinstallation, Netzanschluss, Speicher- und Wallbox-Anschluss, Wärmepumpen- und SHK-Arbeiten, Inbetriebnahmen, Messungen, Prüfungen und Wartungsarbeiten.
2.4 Soweit ENORMEK Fachpartnerbetriebe koordiniert, umfasst die Leistung von ENORMEK die Projektabstimmung, Termin- und Schnittstellenkoordination, technische Vor- und Nachbereitung, Dokumentationsprüfung sowie Kommunikation zwischen Kunde, Lieferanten, Netzbetreiber, Behörden und Fachpartnern, nicht jedoch die eigenständige handwerkliche Ausführung durch ENORMEK selbst.
2.5 Angaben auf der Website, in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien stellen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dienen der allgemeinen Information.
3. Vertragsschluss
3.1 Anfragen des Kunden über die Website, per E-Mail, telefonisch, über Formulare, Webinare oder sonstige Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ENORMEK ein Angebot des Kunden annimmt, eine Auftragsbestätigung übermittelt, mit der vereinbarten Planungs-, Liefer-, Koordinations- oder sonstigen Vertragsleistung beginnt oder ein gesonderter Vertrag unterzeichnet wird.
3.3 Soweit ENORMEK ein schriftliches oder in Textform übermitteltes Angebot erstellt, ist dieses nur innerhalb der dort genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Fristangabe, ist ENORMEK an das Angebot für 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
3.4 Soweit ein Angebot Leistungen von Fachpartnerbetrieben enthält, kann ENORMEK diese Leistungen projektbezogen koordinieren, vermitteln oder im Rahmen der vertraglichen Leistungsbeschreibung einbinden. Ob der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem Fachpartner schließt oder ob der Fachpartner in sonstiger Weise eingebunden wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Angebotsunterlagen / Planungsunterlagen / Eigentums- und Nutzungsrechte
4.1 Angebote, Planungen, Skizzen, Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsprognosen, Ertragsabschätzungen, technische Konzepte, Zeichnungen, Präsentationen und sonstige Unterlagen von ENORMEK bleiben – soweit rechtlich zulässig – Eigentum von ENORMEK bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
4.2 Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von ENORMEK nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.
4.3 Angaben zu Erträgen, Einsparungen, Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit, Lieferfähigkeit oder Amortisation beruhen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, auf Erfahrungswerten, Annahmen und den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, Förderentscheidungen oder behördlicher Genehmigungen wird nicht übernommen.
4.4 Planungsunterlagen von ENORMEK ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch ausführende Fachbetriebe, Statiker, Brandschutzplaner, Netzbetreiber, Behörden, Steuerberater, Rechtsberater oder sonstige zuständige Stellen, soweit deren Prüfung gesetzlich, technisch oder projektbezogen erforderlich ist.
5. Preise / Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Zahlungen sind, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, ohne Abzug innerhalb der im Angebot, in der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung genannten Frist fällig.
5.3 ENORMEK ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt, dem Planungsstand, dem Materialeinsatz, der Lieferbereitschaft, dem Koordinationsaufwand oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.
5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte vorbehalten.
5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, ENORMEK alle für Angebot, Planung, Lieferung, Koordination, Fachpartnerabstimmung, Dokumentation und Projektabwicklung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Zutritts-, Zugangs-, Nutzungs-, Besichtigungs- und Arbeitsmöglichkeiten am Projektort rechtzeitig und in zumutbarer Weise vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Zugänge zu Gebäuden, Dachflächen, Technikräumen, Zählerplätzen, Stellflächen und sonstigen relevanten Bereichen.
6.3 Soweit erforderlich, hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass notwendige Zustimmungen Dritter, etwa von Eigentümern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstigen Berechtigten, vorliegen.
6.4 Verzögerungen, Mehrkosten oder Mehraufwand, die auf unrichtigen Angaben, unterlassener Mitwirkung, fehlender Zugänglichkeit, fehlenden Genehmigungen, fehlenden Entscheidungen oder nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beruhen, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet werden.
6.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, ENORMEK und den eingebundenen Fachpartnern bekannte Besonderheiten des Gebäudes, der Elektroanlage, des Daches, der Statik, des Brandschutzes, bestehender Anlagen, vertraglicher Bindungen oder behördlicher Auflagen rechtzeitig mitzuteilen.
7. Liefer- und Leistungsfristen / Termine / höhere Gewalt
7.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von ENORMEK ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
7.2 Vereinbarte Fristen und Termine stehen insbesondere unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung, verfügbarer Fachpartnerkapazitäten, ausbleibender unvorhersehbarer Störungen, rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden sowie des Vorliegens aller erforderlichen technischen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen.
7.3 Fälle höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die ENORMEK nicht zu vertreten hat, insbesondere behördliche Maßnahmen, Strom- oder Netzausfälle, Lieferengpässe, Ausfälle von Herstellern, Verzögerungen bei Netzbetreibern oder Behörden, Streik, Aussperrung, extreme Witterungsverhältnisse, Krankheit, Verkehrsstörungen oder vergleichbare Ereignisse, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
7.4 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8. Lieferanten, Fachpartner und Ausführungspartner
8.1 ENORMEK ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten geeignete Dritte einzuschalten, insbesondere Lieferanten, Fachpartnerbetriebe, eingetragene Handwerksbetriebe, Planungsbüros, Statiker, Brandschutzplaner, Logistikunternehmen oder sonstige spezialisierte Unternehmen.
8.2 Handwerkliche Leistungen, insbesondere Arbeiten aus dem Dachdecker-, Elektrotechniker-, SHK-, Kälte-/Klima-, Gerüstbau-, Tiefbau- oder sonstigen Fachbereich, werden – soweit sie projektbezogen erforderlich sind – durch qualifizierte Fachpartnerbetriebe bzw. durch hierfür geeignete und erforderlichenfalls eingetragene Handwerksbetriebe ausgeführt.
8.3 Soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, dürfen hierzu die notwendigen projektbezogenen Informationen an solche Dritte weitergegeben werden, insbesondere Name, Anschrift, Anlagenadresse, Termin- und Projektdaten sowie Kontaktinformationen des Kunden.
8.4 Eine Direktlieferung von Komponenten an den Kunden oder eine Abstimmung von Liefer-, Besichtigungs-, Fachpartner-, Service- oder Ausführungsterminen mit Partnerunternehmen ist zulässig, soweit dies der Vertragsdurchführung dient oder mit dem Kunden abgestimmt wurde.
8.5 ENORMEK achtet bei der Auswahl von Fachpartnern auf fachliche Eignung und projektbezogene Qualifikation. Die eigenverantwortliche handwerkliche Ausführung sowie die Einhaltung der für den jeweiligen Fachbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen, handwerksrechtlichen, technischen und berufsrechtlichen Anforderungen obliegen dem jeweiligen Fachpartnerbetrieb.
9. Änderungen des Leistungsumfangs / Zusatzleistungen
9.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung mit ENORMEK.
9.2 Soweit durch Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Planungs-, Koordinations-, Liefer-, Dokumentations- oder Fachpartneraufwand, zusätzliche Materialien, neue Termine oder sonstige Mehrkosten entstehen, ist ENORMEK berechtigt, eine entsprechende Anpassung von Vergütung, Fristen und Projektablauf zu verlangen.
9.3 Änderungen, die handwerkliche Ausführungsleistungen betreffen, können zusätzliche Abstimmungen mit Fachpartnerbetrieben, Netzbetreibern, Behörden, Herstellern oder sonstigen Beteiligten erforderlich machen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren, Komponenten, Geräte und sonstige Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von ENORMEK, soweit gesetzlich zulässig.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, gegen übliche Risiken angemessen zu sichern.
10.3 Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt.
11. Übergabe, Abnahme und Dokumentation
11.1 Soweit ENORMEK Planungs-, Beratungs-, Koordinations-, Liefer- oder Dokumentationsleistungen schuldet, gelten diese als erbracht, wenn die vereinbarten Unterlagen, Auswertungen, Konzepte, Liefergegenstände oder Koordinationsleistungen dem Kunden bereitgestellt bzw. nachweisbar durchgeführt wurden.
11.2 Soweit vertraglich Werkleistungen durch ENORMEK geschuldet sind, ist der Kunde zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
11.3 Soweit handwerkliche Leistungen durch Fachpartnerbetriebe erbracht werden, erfolgt die technische Abnahme, Inbetriebnahme, Messung, Prüfung und Erstellung entsprechender Fachprotokolle durch den jeweils zuständigen Fachbetrieb nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags- und Leistungsumfangs. ENORMEK kann die Übergabe organisatorisch begleiten und die Projektdokumentation zusammenführen.
11.4 Die Nutzung oder produktive Verwendung einer Anlage oder Teilleistung kann im Einzelfall als tatsächliches Indiz für die Übergabe- oder Abnahmereife berücksichtigt werden, soweit dem keine berechtigten Mängeleinwände entgegenstehen und soweit dies auf den jeweiligen Vertragsgegenstand anwendbar ist.
12. Mängelrechte / Gewährleistung
12.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
12.2 Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
12.3 Die Gewährleistung von ENORMEK bezieht sich auf die von ENORMEK geschuldeten Beratungs-, Planungs-, Koordinations-, Liefer-, Dokumentations- oder sonstigen Vertragsleistungen. Für eigenständig beauftragte Leistungen von Fachpartnerbetrieben gelten die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte gegenüber dem jeweiligen Fachpartner.
12.4 Soweit ENORMEK lediglich Fachpartner vermittelt oder koordiniert, haftet ENORMEK nicht für eine eigenverantwortliche handwerkliche Ausführung des Fachpartners, es sei denn, ENORMEK hat eigene Auswahl-, Koordinations-, Informations- oder sonstige vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt.
12.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht in Fällen, in denen das Gesetz längere Fristen zwingend vorsieht.
12.6 Unternehmer haben gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen; im Übrigen gilt § 377 HGB.
12.7 Herstellergarantien bestehen nur, wenn und soweit sie vom jeweiligen Hersteller gewährt werden. ENORMEK übernimmt keine eigenständige Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Garantieerklärung abgegeben wurde.
13. Haftung
13.1 ENORMEK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENORMEK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ENORMEK einen Mangel arglistig verschwiegen, eine ausdrückliche Garantie übernommen oder zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird.
13.4 Soweit die Haftung von ENORMEK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger eingeschalteter Dritter.
13.5 Für Verzögerungen oder Entscheidungen von Behörden, Netzbetreibern, Förderstellen, Herstellern, Lieferanten oder sonstigen externen Stellen haftet ENORMEK nur, soweit ENORMEK eigene vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1 Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
14.2 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und die weiteren Pflichtinformationen gesondert im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag.
14.3 Das Bestehen, der Umfang sowie ein möglicher Ausschluss oder vorzeitiges Erlöschen eines Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Datenschutz / Referenzprojekte / Bewertungen
15.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt ENORMEK in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website bereit.
15.2 Eine Veröffentlichung von Fotos, Videos, Skizzen oder sonstigen Darstellungen geplanter, koordinierter oder durch Fachpartner ausgeführter Projekte zu Referenzzwecken auf der Website oder in sozialen Medien erfolgt, soweit erforderlich, nur nach gesonderter vorheriger Abstimmung mit dem Kunden und – soweit rechtlich notwendig – auf Grundlage einer separaten Einwilligung.
15.3 Soweit ENORMEK Kundenbewertungen, Erfahrungsberichte oder Referenzstimmen veröffentlicht, informiert ENORMEK an geeigneter Stelle darüber, ob und wie die Echtheit solcher Bewertungen geprüft wird. Bewertungen werden nicht als geprüft dargestellt, wenn keine entsprechende Prüfung erfolgt ist.
16. Verbraucherstreitbeilegung
ENORMEK ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von ENORMEK.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
